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Verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV:

 

LEVEL UP VERTRIEB INC.

2701 CENTERVILLE RD

WILMINGTON, New Castle

Delaware 19808, USA

 

E-Mail: premium@levelup-vertrieb.com

 

"Level Up Vertrieb. Effizienter denn je." 
ist eine in Deutschland / EU  eingetragene Wort- und
Bildmarke unter der Nummer DE 30 2021 114 470.8

 

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Level Up Vertrieb Inc., Inhaber:
Level Up Vertrieb, 6 Cumberland Lodge, Cumberland Road, Cliftonville, Margate, Kent, CT9 2JZ, England (nachfolgend: „Level Up Vertrieb INC“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Level Up Vertrieb INC erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die Level Up Vertrieb INC mit ihren Vertragspartnern
(nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen
oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn Level Up Vertrieb INC ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn Level Up Vertrieb INC auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche
verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Level Up Vertrieb INC / Mitwirkung des Kunden

(1) Level Up Vertrieb INC erbringt für Onlineunternehmer individualisierte und
standardisierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich
schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Level Up Vertrieb INC dabei nicht die
Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine
Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Level Up Vertrieb INC, bleibt der Vergütungsanspruch von Level Up Vertrieb INC unberührt.

(3) In Bezug auf die von Level Up Vertrieb INC zu erbringenden Dienstleistungen
gegenüber dem Kunden steht Level Up Vertrieb INC in Bezug auf die Ausführung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Level Up Vertrieb INC ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden verursachten
Mehraufwand bei Level Up Vertrieb INC hat der Kunde separat zu vergüten.

(6) Level Up Vertrieb INC weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit
dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen /
einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Level Up Vertrieb INC nicht verantwortlich. Der
Vergütungsanspruch von Level Up Vertrieb INC bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir
weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie
Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten
Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese uns nicht bekannt sind.
 
(7) Level Up Vertrieb INC ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von Level Up Vertrieb INC enthält kein Budget für etwaige
Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu
stellen.

(9) Im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden überlassene Vorlagen und
und Aufzeichnungen gehören Level Up Vertrieb INC. Ein Anspruch auf Überlassung durch den
Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit besteht vorbehaltlich individueller
Abrede zwischen den Parteien nicht.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Level Up Vertrieb INC und dem Kunden kann
fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse
werden von Level Up Vertrieb INC nach erteilter Einwilligung durch den Kunden
aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Level Up Vertrieb INC eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen Level Up Vertrieb INC unterfallen grundsätzlich dem
Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem
Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf
diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Level Up Vertrieb INC kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung
jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller
Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden
voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die
Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich
zu erklären. Level Up Vertrieb INC kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur
Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen,
wenn der Kunde Level Up Vertrieb INC nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu
beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden
angefertigt und Level Up Vertrieb INC überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim
Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Level Up Vertrieb INC
verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die
Leistungen von Level Up Vertrieb INC zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand
zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen
zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein
branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) Level Up Vertrieb INC ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal
binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz

(5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer
Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher
Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von
einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger
anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden
Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige
das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Level Up Vertrieb INC
dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Level Up Vertrieb INC gilt auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Exasize FZ-LLC hin zur
Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und
den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen,
nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen
Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
 
(1) Die Preise, die von Level Up Vertrieb INC angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ELevel Up Vertrieb INC erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Level Up Vertrieb INC ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot Level Up Vertrieb INC ist anders lautend. Level Up Vertrieb INC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung
gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Level Up Vertrieb INC als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat
der Kunde, Level Up Vertrieb INC ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann die Funktion "Lastschrift" beim Zahlungsabwickler (Copecart, Stripe, Digistore) benutzt werden.

(4) Level Up Vertrieb INC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
(sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). Ggf. geschieht dies automatisch durch den Zahlungsabwickler.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden
eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet,
den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Level Up Vertrieb INC zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind
ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
 
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Level Up Vertrieb INC beginnen nicht, bevor
der Rechnungsbetrag bei Level Up Vertrieb INC eingegangen ist und vereinbarungsgemäß
die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Level Up Vertrieb INC vollständig
vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Level Up Vertrieb INC sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
in Verzug, ist Level Up Vertrieb INC berechtigt, den Vertrag außerordentlich
zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Level Up Vertrieb INC wird die gesamte
Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als
Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Level Up Vertrieb INC wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Level Up Vertrieb INC ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Level Up Vertrieb INC bis auf anderslautende und
explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die
Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Level Up Vertrieb INC
innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags
erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Level Up Vertrieb INC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch Level Up Vertrieb INC unberührt. Das gilt auch für den Einfluss
übergeordneter Mächte wie Stromausfall & Gesundheitsschäden.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber
Level Up Vertrieb INC zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder
unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen
und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige
Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken,
zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige
zu bringen.
 
§ 10 Schutzrechte Dritter
 
Der Kunde gewährleistet, Level Up Vertrieb INC überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags
erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Level Up Vertrieb INC insoweit
von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht
in Bezug auf die von Level Up Vertrieb INC erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits-
und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde
liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von
Level Up Vertrieb INC für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen,
Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung
erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte,
Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware
einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form
von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig
gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im
Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Level Up Vertrieb INC 
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung
der letzten Rate Level Up Vertrieb INC über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23
UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Level Up Vertrieb INC haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund -
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Level Up Vertrieb INC nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 Level Up Vertrieb INC nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für
die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Level Up Vertrieb INC und der
Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche
haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist die Bestätigung von Level Up Vertrieb INC maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist
der Sitz von Level Up Vertrieb INC. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der
Sitz von Level Up Vertrieb INC.

Stand: 27.01.2022 © Level Up Vertrieb. Effizienter denn je.   -   Vervielfältigung verboten
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